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Unser Leitbild

 

 

 "Was wir mit Freude lernen, vergessen wir nie.“  

(Alfred Mercier)

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Umgang mit digitalen Endgeräten und Smartwatches an der Stadtschule​

Seit einiger Zeit kommen immer wieder Schüler mit sogenannten Smartwatches in den Unterricht oder in den Regenbogen. Diese „Uhren“ haben kein Zifferblatt, sondern einen kleinen dunklen Bildschirm. Es sind leistungsfähige elektronische Geräte, vergleichbar mit Smartphones.

An Schulen bringen diese interaktiven Uhren allerdings einige Probleme mit sich.

Durch spezielle Software (z. B. sogenannte Babyphone-Apps), mit der viele Smartwatches ausgestattet sind, kann man ein Mikrofon aktivieren, welches Sprachaufnahmen macht, ohne dass die am Gespräch Beteiligten dies bemerken („voice monitoring“). Neuere Modelle können mit einer eingebauten Minikamera Bilder und Videos aufzeichnen und diese zu einem Smartphone senden. Dazu kann die Software in der Smartwatch auch unbemerkt von außerhalb aktiviert werden (z.B. durch Eltern).

Natürlich unterstellen wir Schülern, die ein solches Gerät tragen, nicht, dass sie gezielt Film- und Tonaufnahmen des Unterrichts bzw. von Gesprächen machen wollen. Den Kindern ist gar nicht bewusst, dass schon eine heimliche Tonaufnahme (selbst wenn sie nicht abgehört wird) einen Straftatbestand nach §201 Strafgesetzbuch bzw. einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Es kann zu Missverständnissen kommen, wenn Kinder im Unterricht oder bei Klassenarbeiten eine Smartwatch tragen, diese evtl. bedienen und die Lehrkraft und Schüler im Unklaren sind, was aktiviert worden ist: Abhörfunktion, Bildaufzeichnung, Fotowiedergabe von Arbeitsblättern bzw. Hefteinträgen oder eine ganz „harmlose“ Funktion wie z. B. die Anzeige der Zeit.

Ab dem kommenden Schuljahr wird die hessische Landesregierung eine einheitliche Regelung beschließen. Bis dahin hat sich das Kollegium auf folgende Vorgehensweise geeinigt.

 

Die Nutzung von digitalen Uhren und Mobiltelefonen ist an der Stadtschule nicht erlaubt. In ausgeschaltetem Zustand können sie im Schulranzen sein. Falls Ihr Kind eine Smartwatch oder ein Smartphone besitzt, sorgen Sie bitte dafür, dass diese Geräte ausgeschaltet im Schulranzen bleiben oder – besser noch – erst gar nicht in die Schule mitgenommen werden. Auch die Verwendung im „Schulmodus“ ist nicht erlaubt. Diese Regelung ist mit dem Schulamt Gießen Vogelsberg abgesprochen. 

 

Die Regelung gibt allen Beteiligten Sicherheit (Schülern – Eltern – Lehrkräften) und sorgt dafür, dass die Geräte nicht willkürlich genutzt werden. So verhindern Sie, dass die Lehrkraft oder das Ganztagspersonal Ihr Kind auffordern muss, die Smartwatch am Handgelenk abzugeben und es bis zum Schultagesende einzubehalten, wo Sie es anschließend abholen können. Bedenken Sie auch, dass die Schule für diese Geräte bei Beschädigung oder Verlust nicht haftet.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit bei diesem sensiblen Thema.

Mit freundlichen Grüßen

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Nina Weck für die Stadtschule Alsfeld

 

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Fax: 06631 / 72 357

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Volkmarstr. 6

36304 Alsfeld

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Tel.: 06631 / 91 17 13

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